Die besten Wettanbieter mit Krypto 2026: Wenn der Zahlweg mehr kostet als die Quote

Updated Oktober 2026
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Stand: 30. Oktober 2026. Die Erlaubnisangaben sind gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen, in der Fassung vom 2. Oktober 2026.

Ein Serverraum mit Reihen schwarzer Schränke und blinkenden Lichtern in kühlem Licht, ohne Menschen.
Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde.

Wer nach den besten Wettanbietern mit Krypto sucht, sucht eigentlich nach etwas anderem: nach einem Wettanbieter, bei dem niemand nachfragt. Kein Ausweisfoto, keine Kontoprüfung, kein Blick in ein Sperrsystem. Der Wunsch ist verständlich, und er lässt sich in Deutschland nicht erfüllen. Der Grund steht in § 6b Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags: Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto auf den Namen des Spielenden bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut erlaubt, anonyme Zahlungsmittel sind unzulässig. Bitcoin, Ethereum und jede andere Kryptowährung sind genau das. Deshalb akzeptiert kein einziger Wettanbieter mit deutscher Erlaubnis Kryptowährungen — nicht aus Vorsicht, sondern weil es ihm untersagt ist.

Das ist die ganze Ausgangslage, und sie ist unbequem für beide Seiten. Für die Werbebranche, weil sie eine Nachfrage bedient, die sie nicht legal bedienen kann. Für den Spielenden, weil die Suche nach einem Krypto-Wettanbieter ihn systematisch dorthin führt, wo der deutsche Verbraucherschutz endet. Was auf der anderen Seite dieser Grenze liegt, ist nicht weniger Wette, sondern weniger Schutz — und dieser Tausch ist der eigentliche Preis der Frage. Wer das einmal durchgerechnet hat, gibt die Kryptosuche in der Regel auf, nicht aus Moral, sondern weil sie sich rechnerisch nicht lohnt.

Zehn Anbieter stehen unten im Vergleich, die ersten sechs mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis, die letzten vier ausdrücklich ohne. Die Reihenfolge ist die des Vergleichs, keine Empfehlung und kein Ranking nach Geschmack.

Anbieter Status auf der GGL-Whitelist und Inhaber der Erlaubnis Sportwetten-Erlaubnis seit
Betway Erlaubnis geführt, Inhaber Betway Limited 09.03.2021
Wettarena Erlaubnis geführt, Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited 09.10.2020
MERKUR BETS Erlaubnis geführt, Inhaber Merkur Bets Malta Limited 06.11.2023
Interwetten Erlaubnis geführt, Inhaber Interwetten Gaming Limited 02.11.2020
DAZN Bet Erlaubnis geführt, Inhaber DZBT Operations Limited 22.08.2023
bwin Erlaubnis geführt, Inhaber bwin (Deutschland) Limited 09.10.2020
Allyspin Nicht gelistet, keine deutsche Erlaubnis —
22Bet Nicht gelistet, keine deutsche Erlaubnis —
Playzilla Nicht gelistet, keine deutsche Erlaubnis —
Sportaza Nicht gelistet, keine deutsche Erlaubnis —

Wer die Tabelle liest, sieht zwei Gruppen und eine Spalte, die nur bei einer von beiden gefüllt ist. Das ist kein Datenloch, sondern der Gegenstand. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis gibt es kein Erstzulassungsdatum, weil es keine Zulassung gibt; die Spalte könnte man dort auch mit „nie“ beschreiben. Was die Tabelle nicht zeigt und was den Unterschied im Alltag ausmacht, steht in den Abschnitten darunter: das monatliche Einzahlungslimit, die Prüfung vor der ersten Einzahlung und die Frage, an wen man sich wendet, wenn das Guthaben weg ist.

Überblick: Was Krypto als Zahlweg ist und was bei Sportwetten anders läuft

Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Der Satz stammt von der BaFin und er ist erstaunlich nüchtern: kein Versprechen, kein Wertspeicher, nur eine Definition. Vier Buchstaben mehr, als ein Wertpapier hat. Der Rest ist Markt.

Eine einzelne Metallmünze liegt auf einem dunklen Schreibtisch neben einem Notizbuch und einem Stift.
In Deutschland klärte erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor bestanden hierzu keine verbindlichen steuerlichen Regeln.

Im Sportwettenrecht ist die Einordnung wichtiger als die Definition. Das GlüStV regelt Zahlungen nicht über eine Liste verbotener Währungen, sondern über eine Eigenschaft: Einzahlungen dürfen nur von einem Konto im eigenen Namen kommen, und anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Krypto wird damit nicht als Krypto verboten, sondern als anonymer Zahlweg — genau wie eine anonyme Guthabenkarte oder eine Bareinzahlung. Das ist der Punkt, an dem die meisten Erklärungen im Netz ausweichen. Der Kunde schließt keine Wette auf die Kursentwicklung ab, um damit zu bezahlen; er outet sich nur als jemand, dessen Zahlung am Kontoinhaber gemessen wird. Und dort ist der Ausweislose der Verlierer, ganz ohne Währungsumrechnung.

Dass der Zahlweg technisch funktioniert, steht außer Frage. Dass er in Deutschland rechtmäßig funktioniert, ist eine andere Frage. § 6b Abs. 4 lässt sie nicht offen.

Wer die deutsche Regulierung an dieser Stelle für Aktionismus hält, kann sich an die Herkunft der Regel erinnern. Es gibt ein Krypto-Erlaubnisregime in Deutschland — das qualifizierte Kryptoverwahrgeschäft ist nach § 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG grundsätzlich erlaubnispflichtig, und das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft vom 02.03.2020, zuletzt geändert am 25.09.2023, beschreibt es als Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln. Für Kryptowerte-Dienstleister gilt die europäische MiCAR, in Deutschland erteilt die BaFin die Zulassung. Der Gesetzgeber hat also kein Problem mit Kryptowerten. Er hat ein Problem damit, sie als Einzahlungsweg in ein Glücksspiel zu benutzen, weil dort die Herkunft des Geldes und die Identität des Einzahlers nicht mehr zusammenfallen.

Die steuerliche Seite dieses Zahlwegs ist vergleichsweise klar. Erst das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 klärte die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin; zuvor gab es dafür keine verbindlichen Regeln. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt, und das Bundesfinanzministerium bestätigte den Inhalt des Urteils am 27. Februar 2018 gegenüber den obersten Länderfinanzbehörden. Wer Krypto hält, weiß also, wo er steuerlich steht. Wer mit Krypto Sportwetten bezahlt, weiß in Deutschland nichts — er findet die Wette nur im Ausland.

Rechtslage: Warum kein Anbieter mit deutscher Erlaubnis Krypto nimmt

Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale). Sie erteilt nach § 9a Absatz 1 Nummer 3 und § 27f Absatz 1 GlüStV die bundesweite Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet, sie überwacht und sie verhängt Bußgelder nach § 28a; die Steuer dagegen ist Sache der Finanzämter, nicht der Behörde. Der GlüStV 2021 gilt seit dem 1. Juli 2021.

Eine Waage aus Messing steht auf einem Holztisch vor einem Fenster, im Hintergrund unscharf ein Bücherregal.
Die GGL warnte am 17. September 2026 Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Die Whitelist nach § 9 Absatz 8 ist der einzige Prüfstein für eine Erlaubnis. Nicht ein Impressum, nicht ein Siegel auf einer Startseite, nicht ein Landesdomänenende. Der Stand vom 2. Oktober 2026 umfasst 30 Einträge: 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, sowie 3 Inhaber mit ausschließlich Pferdewetten-Erlaubnis. Alle gelisteten Domains sind .de-Domains, aber eine .de-Domain allein beweist gar nichts — sie ist eine frei registrierbare Adresse, keine Zulassung. Eine erste Erlaubnis läuft nach § 4c Absatz 1 fünf Jahre; die Whitelist nennt nur Erteilungsdaten, kein Enddatum.

Nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis geführt wird, nimmt Sportwetten an. Die Slots-, Poker- oder Casino-Erlaubnisse eines Inhabers sind andere Erlaubnisse mit anderen Regeln. Diese Trennung ist praktisch relevant: Ein Anbieter darf auf einer Domain Sportwetten und auf einer zweiten Automatenspiele anbieten, und die zweite Domain sagt nichts über die erste.

Was überhaupt gewettet werden darf, steht in § 21. Erlaubt sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Ereignisse während desselben, als Einzel- oder Kombinationswette (§ 21 Absatz 1), und nur Wettarten, die die Behörde zugelassen hat — das Sportwettprogramm nach § 21 Absatz 5. Live-Wetten (Absatz 4) sind während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten zulässig, in denen solche Ereignisse selten sind. Nächstes Tor im Fußball: ja. Nächster Satz im Tennis: ja. Nächster Punkt im Tennis oder nächster Korb im Basketball: nein. Ausgeschlossen sind Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — nach der Praxis der Behörde zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateur —, manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung (§ 21 Absatz 1a). Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind nicht zulässig. E-Sport: Die Behörde stellt fest, dass Wetten auf E-Sport nicht möglich sind, weil E-Sport nicht als Sport anerkannt ist. Ein staatlich erlaubtes E-Sport-Wetten existiert in Deutschland nicht. Ein gesetzlicher Höchsteinsatz pro Wette besteht im Sportwettenbereich nicht. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt.

Diese Einschränkungen sind der zweite Preis der Suche nach einem Krypto-Wettanbieter, und er ist höher als er klingt. Wer in Deutschland legal wettet, verliert Zugang zu einem Teil der Live-Märkte, die eine ausländische Seite unbegrenzt anbietet. Wer ausländisch wettet, tauscht diesen Zugang gegen den Verlust jeder Rückgriffsmöglichkeit. Das ist kein Gleichstand, sondern eine Wahl zwischen zwei verschiedenen Verlusten.

Der entscheidende Punkt für die Krypto-Frage steht in § 6b Absatz 4: Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto auf den Namen des Spielenden bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut zulässig, anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Genau dieser Mechanismus hält Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Sportwettenmarkt heraus. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht nur in seinen Bedingungen. Die Aussage „bei Anbieter X geht Krypto“ lässt sich also nie aus der Erlaubnis ableiten — sie lässt sich nur dort nachlesen, und in Deutschland steht sie nirgends.

Was passiert, wenn ein Anbieter ohne Erlaubnis handelt, regelt das GlüStV an mehreren Stellen. Wer Menschen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten anbietet, veranstaltet unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Absatz 1. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat in Deutschland keine Bedeutung. Das Strafrecht flankiert das: Veranstalten nach § 284 StGB bis zu zwei Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe, Werbung dafür bis zu einem Jahr, Beteiligung nach § 285 StGB bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verfolgungen einzelner Spielender sind nicht festgestellt — das ist weder ein Freibrief noch ein Anlass zur Dramatisierung. Die Aufsicht arbeitet mit Untersagungsverfügungen, Zahlungs- und Netzwerkblockaden nach § 9.

Die Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt, und die Frage liegt inzwischen beim Europäischen Gerichtshof. Der Bundesgerichtshof legte ihm am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24, Tipico) hält Generalanwalt Nicholas Emiliou es grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten; eine Ausnahme gilt, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Eine Rückzahlung ist damit niemandem versprochen. Wer auf diesem Weg Geld zurückholen will, trägt Prozessrisiko, Kosten und Zeit — und genau das ist der Punkt, an dem die Rechnung des „anonymen“ Wettens kippt.

Die Behörde selbst warnt. Am 17. September 2026 hat die GGL Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt, „wie etwa Platincasino“. Eine Warnung mit Namensnennung ist selten und sie sagt mehr über die Praxis als jede Broschüre.

Spielerschutz: Welche Werkzeuge nur mit deutscher Erlaubnis existieren

Der Schutz ist nicht an die Person geknüpft, sondern an die Erlaubnis. Wer auf einer Seite ohne deutsche Zulassung spielt, verliert die Werkzeuge mit der Domain, ganz gleich wie gewissenhaft er selbst ist. Die folgenden Regeln gelten also für die sechs gelisteten Anbieter im Vergleich — und für keinen der vier übrigen.

Der Einstieg beginnt mit dem Alter. Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Absatz 3). Ein Konto pro Anbieter ist die Regel, und es muss vollständig verifiziert sein (§ 6a). Vor abgeschlossener Verifizierung darf ein Anbieter das Spielen höchstens 72 Stunden lang ermöglichen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer schon einmal versucht hat, eine Auszahlung vor der Prüfung zu erhalten, kennt das Muster: Der Gewinn steht auf dem Konto, das Geld nicht.

Das Einzahlungslimit nach § 6c Absatz 1 liegt standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat und zwar über alle Anbieter hinweg, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es vorsieht, darf es für einen einzelnen Spielenden heraufsetzen — bis 10.000 €, zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spielenden — aber nur gegen einen nachweisbaren Beleg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft genügt nicht. Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach 7 Tagen. Diese 7 Tage sind eine der unterschätztesten Regeln im deutschen Glücksspielrecht: Wer sich nachts auf 2.000 € hochsetzt, kann am nächsten Abend immer noch nur über 1.000 € verfügen.

Parallelspielen ist nach § 6h verboten und wird über die Aktivitätsdatei überwacht. OASIS nach §§ 8, 8a ist das bundesweite Sperrsystem und wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. Dazu kommt der Panikbutton nach § 6i Absatz 3, der eine sofortige 24-Stunden-Sperre auslöst. Keiner dieser Mechanismen existiert auf einer Seite ohne deutsche Erlaubnis, weil keiner davon außerhalb des deutschen Regimes durchgesetzt werden kann.

Für einen Spielenden mit 1.000 € Monatsbudget bedeutet der Standardwert keine Einschränkung. Für jemanden mit mehr ist er die Grenze zwischen einem kontrollierten Konto und einem Anbieterwechsel. Und genau dort wird die Krypto-Frage praktisch: Die vier Anbieter ohne deutsche Erlaubnis unten werben mit höheren oder gar keinen Limits — was auf der Kehrseite bedeutet, dass es auch niemanden gibt, der einem Spielenden das Limit aufzwingt, das ihn schützt.

Die Ein- und Auszahlungswege sind ebenfalls Teil des Schutzes. Das Guthaben der Spielenden liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Absätze 6 und 7). Das ist die stillste und wertvollste Regel im ganzen Katalog. Nach einer Insolvenz eines Anbieters ohne deutsche Erlaubnis ist Krypto-Guthaben Forderung eines ungesicherten Gläubigers.

Zahlen müssen sich rechnen, deshalb: Bei einer Abgabe von 1.000 € über ein halbes Jahr steht dem Spielenden mit deutscher Erlaubnis eine Rückzahlungsmöglichkeit gegenüber, die er im Ausland nicht hat. Der Unterlassungsanspruch im Inland und das Prozessrisiko im Ausland sind der eigentliche Unterschied, nicht das Logo.

Wo Hilfe nötig ist, gilt die Reihenfolge: Selbstsperre im eigenen Konto, Sperre in OASIS, Beratung bei einer Suchtberatungsstelle. Diese Wege funktionieren bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Ein ausländisches Konto lässt sich von hier aus nicht sperren.

Die Sportwettensteuer schließlich zahlt nicht der Spielende, sondern der Veranstalter der Wette (§ 19 RennwLottG). Sie beträgt nach §§ 17, 18 RennwLottG 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz, der bezahlt wird, vermindert um die Steuer selbst“ — bezogen auf den eingezahlten Betrag sind das rund 5,03 % (5,3 / 105,3). Ob und wie ein Anbieter sie weitergibt, entscheidet er selbst; belastbar steht das nur in seinen eigenen Bedingungen. Die Steuer trifft auch Anbieter ohne Erlaubnis — gezahlte Steuer ist kein Nachweis einer Zulassung.

Krypto und Anonymität: Der Zahlweg, der in Deutschland nicht erlaubt ist

Der deutsche Blick auf Krypto-Zahlungen bei Sportwetten ist an einer Stelle ungewöhnlich klar, und es lohnt, sie zu benennen. Der Gesetzgeber misstraut nicht der Währung, sondern der Lücke zwischen Einzahler und Zahlungskonto. § 6b Absatz 4 verlangt ein Konto im eigenen Namen bei einem geldwäscherechtlich verpflichteten Institut; anonyme Zahlungsmittel sind unzulässig. Eine Blockchain-Transaktion hat keinen Kontoinhaber, den eine Bank prüfen könnte. Damit ist sie nicht verbotenes Geld, sondern ein untauglicher Nachweis.

Das technische Argument für Krypto lautet, die Kette sei doch nachvollziehbar. Sie ist es auch — aber öffentlich, nicht personenbezogen, und genau an dieser Stelle kippt die Behauptung von Anonymität. Eine Wallet ist keine Identität, sie ist eine Adresse, und wer seine Auszahlung auf eine Adresse schickt, hinterlässt einen dauerhaften, öffentlichen Eintrag über jeden Zahlungsstrom. Das ist die Ironie des Krypto-Wettens: Der Zahlweg ist nicht anonym, er ist nur namentlich nicht zugeordnet, bis er es wird. Was als Privatsphäre verkauft wird, ist in Wahrheit eine verschobene Beweislast.

Was die Anonymität kostet, lässt sich benennen, ohne zu dramatisieren. Erstens: ein gesetzliches Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat über alle Anbieter, das nur mit Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und nur für einen kleinen Teil der Spielenden erhöht werden kann — das fällt weg, und mit ihm die einzige Bremse, die das deutsche Recht kennt.

Zweitens: die Selbstsperre. OASIS wird bei jedem Login abgefragt; eine Sperre dort wirkt über alle deutschen Anbieter hinweg. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter registriert, kann sich dort selbst sperren lassen — aber niemand prüft, ob er es nicht längst in Deutschland getan hat, und eine Sperre bei einem Anbieter, den man nicht mehr nutzt, kostet kein Geld und ändert nichts. Die Verlockung, mit einer neuen Adresse neu anzufangen, ist genau der Grund, warum das Sperrsystem zentral geführt wird und nicht dezentral.

Drittens: die Auszahlung. Weil Währungsadressen keine Namen tragen, prüft ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis in der Regel gar nicht, wie er in Deutschland prüfen müsste. Bei einem Konto ohne Identitätsprüfung ist keine Streitigkeit mehr eine Beziehung zu einem Anbieter, den ein Aufsichtssystem kennt. Und bei einer Krypto-Auszahlung kommt ein Element dazu, das es sonst nirgends gibt: Der Kurs schwankt zwischen Auszahlungsauftrag und Gutschrift, und über einen Kursverlust entscheidet kein Anbieter, sondern ein Markt.

Was ein Anbieter im Ausland zusätzlich verliert, ist die Kontrolle über die eigene Zuverlässigkeit. Es gibt keinen Treuhandkontenschutz, keinen Auszahlungsanspruch innerhalb von fünf Werktagen und keine Stelle in Deutschland, die eine Untersagung aussprechen könnte. Genau diese Verluste sind die Antwort auf die Frage, was der anonyme Zahlweg kostet: nicht Gebühren, sondern Rückgriffsmöglichkeiten, und sie sind sehr viel schwerer nachzukaufen als Krypto.

Dasselbe Argument gilt für den zweiten Lieblingsbegriff dieser Zielgruppe: „Krypto-Wetten in Euro“. Wer den Kurs im Blick behält, wettet in Wirklichkeit zwei Wetten zugleich — auf den Sportausgang und auf die Währung. Das ist kein Verbot, nur eine ehrenhafte Rechnung: Zwei Risiken zu tragen und für eines davon bezahlt zu werden, ist ein schlechtes Geschäft, weil das zweite in der Regel Korrektur- oder Umtauschkosten trägt und keinesfalls eine bessere Quote liefert.

Wer im Ausland wirklich wach ist, prüft deshalb vorher genau drei Dinge und keines davon lässt sich aus Deutschland prüfen: die Lizenzbehauptung in den eigenen Bedingungen, die sich oft auf eine Nummer beschränkt, die Bedingungen für eine Auszahlung und die Höhe des Mindestbetrags, den eine Auszahlung verlangt. Und wer auf der rechtlichen Seite unsicher ist, hat immer eine Alternative, die sich selbst gelesen werden kann: Die Behörde veröffentlicht die Whitelist, jeder Eintrag ist in Sekunden geprüft.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Was jeder Zahlweg wirklich kostet

Die Reihenfolge folgt dem Vergleich, nicht dem Geschmack; die Betreiberangaben folgen der Whitelist in der Fassung vom 2. Oktober 2026. Zugangs- und Kontodaten der Anbieter lassen sich in Deutschland bei einer Insolvenz gegenüber dem Treuhandkonto prüfen — was ausreicht, um den Verlust der Krypto-Idee zu erkennen; eine Veröffentlichung dieser Daten hier ist nicht nötig.

Betway: Erlaubnis seit 2021, Krypto nicht im Programm

Betway ist auf der Whitelist für die Domain Betway.de geführt, Inhaber ist die Betway Limited mit Sitz in Ta’Xbiex in Malta. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 09.03.2021, eine Folgeerlaubnis vom 23.12.2022, und für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 02.10.2026 eine gesonderte Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt nur für die eine Domain, auf der Sportwetten angeboten werden — die Casino-Erlaubnis daneben ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln.

Für Krypto-Zahlungen gibt es bei Betway keine Grundlage: Der Anbieter unterliegt § 6b Absatz 4, und der schließt anonyme Zahlungsmittel aus. Wer dort einzahlen möchte, tut es von einem Konto im eigenen Namen. Was der Betreibende an Sicherheit gegenüber einem Krypto-Betreiber gewinnt, ist die Rückgriffsmöglichkeit im Inland.

Das Urteil: Betways Erlaubnis ist mit über fünf Jahren die älteste der Spitzengruppe, und genau das ist ihr Wert. Wer eine bestehende deutsche Zulassung mit langer Laufzeit sucht, wird hier zuerst fündig — und muss die Krypto-Idee endgültig beerdigen.

Wettarena: Alte Zulassung, Erlaubnis-Splitter als Fallstrick

Die Marke Wettarena wird nach eigenen AGB von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, angeboten. Die Whitelist führt die Domain Wettarena.de mit Sportwetten-Erlaubnis seit 09.10.2020, dazu eine Folgeerlaubnis vom 15.12.2022. Krypto-Zahlungen sind damit ausgeschlossen, weil § 6b Absatz 4 für jede Sportwetten-Erlaubnis gilt.

Der Anbieter illustriert ein Problem, das viele unterschätzen: Bei ihm liegen Sportwetten- und Casino-Erlaubnis in verschiedenen Händen bzw. auf verschiedenen Domains. Wer prüfen will, ob der Anbieter Sportwetten anbieten darf, prüft die Domain und nicht das Logo. Die Whitelist macht es einfach, diesen Unterschied zu sehen, und es lohnt der zehn Sekunden wegen.

Die Entscheidung: Wettarena taugt für die Solideren, aber es ist ein Anbieter, dessen Erlaubnislage man nachschlagen muss — und das ist weniger ein Mangel des Anbieters als eine Eigenschaft des Systems. Ohne Blick in die Liste bleibt es ein Rätsel.

MERKUR BETS: Junge Erlaubnis mit Automatenspiel daneben

Für MERKUR BETS ist die Merkur Bets Malta Limited mit Sitz in St. Julian’s eingetragen; die Behörde führt die Domain mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 6. November 2023. Weitere Angaben zur Erlaubnis enthält der Eintrag nicht, und die Whitelist nennt ohnehin nur Erteilungsdaten und kein Enddatum.

Für die Krypto-Frage ergibt sich hier eine Besonderheit: Der Name Merkur steht in Deutschland für eine große Spielbankengruppe, aber das Krypto-Angebot eines ausländischen Ablegers hätte für die deutsche Erlaubnis jedenfalls keine Bedeutung. Wer bei MERKUR BETS mit Krypto einzahlen will, wird von der Erlaubnis her nicht bedient — und für Spielende, die eine enge Verzahnung mit dem regulierten Markt suchen, ist das Merkmal der Erlaubnis das einzig belastbare.

Was auffällt: Diese Erlaubnis ist die jüngste im Feld der großen Namen. Daraus folgt kein Nachteil — eine neue Erlaubnis ist keine schlechtere — aber auch kein Vorteil gegenüber den Anbietern mit 2020er Daten. Wer den Unterschied für das eigene Spielen nicht benennen kann, sollte ihn auch nicht als Grund anführen.

Interwetten: Eingetragener Anbieter mit klarem Erlaubnisweg

Als Anbieter von Interwetten.de führt die Whitelist die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point in Sliema (Stand der Liste: 2. Oktober 2026). Eine Erlaubnis für Sportwetten besteht dort seit dem 02.11.2020; zur Krypto-Lage enthält der Eintrag keine Angabe, und eine gibt es auch sonst nicht, weil § 6b Absatz 4 für alle Erlaubnisinhaber gilt.

Interwetten ist ein Anbieter mit Sportwetten in mehreren europäischen Märkten, und gerade deshalb ist die Grenze hier wichtig: Die Marke existiert in Deutschland ausschließlich über die eingetragene Domain, und ein Krypto-Zahlweg würde sie davon entfernen. Das ist der stille Vorteil, den eine Whitelist-Zugehörigkeit fast nie ausspricht.

Der Punkt für einen Vergleich: Wer über einen Anbieterwechsel nachdenkt, sollte nicht die Marke vergleichen, sondern die eingetragene Domain — und genau das ist bei Interwetten eine andere Information als bei einem Curaçao-Label.

DAZN Bet: Sportrechte als Argument, Erlaubnis seit 2023

Die DZBT Operations Limited mit Sitz in Zebbug auf Malta veranstaltet die Sportwetten unter DAZN Bet; die Behörde verzeichnet die Sportwetten-Erlaubnis für diese Domain seit dem 22. August 2023. Das ist eine der neueren Erlaubnisse im Feld.

Die Kombination aus Streaming- und Wettplattform ist der eigentliche Grund, warum DAZN Bet für viele interessant ist: eine Sportübertragung, ein Wettkonto. Für Krypto gilt dort dieselbe Grenze wie überall — eine Erlaubnis, die eine anonyme Einzahlung ausschließt. Wer den Streaming-Vorteil sucht, sucht ihn hier nicht bei einem Angebot ohne deutschen Rückgriff.

Bemerkenswert ist der Name: Ein Sportrechteportfolio hilft nicht gegen eine Einzahlungsregel, und dass sich die Erlaubnis relativ einfach in die Produktlogik einfügt, ist ein Zeichen für den Betreiber, nicht für das Marketing.

bwin: Große Marke, Erlaubnis seit 2020, aber mit Auflage

Die Whitelist führt für Bwin.de die bwin (Deutschland) Limited mit Sitz in Gzira auf Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026). Für Krypto gibt es keine Öffnung, weil § 6b Absatz 4 für jeden Erlaubnisinhaber gleichermaßen gilt; ein Betreiber kann sich davon nicht freikaufen.

Der Punkt, der bei bwin mehr als bei anderen zählt, ist die Werbebeschränkung. Nur Inhaber einer Erlaubnis dürfen überhaupt für Glücksspiel werben (§ 5 Absatz 7). Das 06:00- bis 21:00-Uhr-Verbot nach § 5 Absatz 3 Satz 1 gilt ausdrücklich für Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casino — nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gelten andere Grenzen: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären und kein Affiliate-Honorar nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Absätze 3 und 6).

Wer einer Marke wie bwin zum ersten Mal begegnet, sollte wissen, dass Werbung hier nicht bedeutet, was sie im Ausland bedeutet — und dass eine große Marke kein Merkmal einer Erlaubnis ist. Das ist der eigentliche Prüfpunkt.

Allyspin: Sportsbook ohne deutsche Erlaubnis

Allyspin führt auf der eigenen Website einen Sportwettenbereich „Sportsbook“ mit den Unterseiten Live-Wetten und virtuelle Sportarten; als Sportarten sind unter anderem Fußball, Tennis, Tischtennis, Basketball, Eishockey, American Football und Baseball aufgeführt. Eine Erlaubnis in Deutschland besteht nicht: Die Marke steht nicht auf der Whitelist, und eine Curaçao-Erlaubnis, wie sie Drittquellen berichten, hat in Deutschland keinerlei Bedeutung. Für Spielende in Deutschland handelt es sich um ein illegales Glücksspielangebot.

Der Sportsbook-Aufbau zeigt, was hier tatsächlich geregelt ist: Der Betreiber entscheidet in eigener Regie über Sportarten und Wettarten, in Deutschland entscheidet der Gesetzgeber — und zwar über etwas anderes. Anonyme Einzahlungen sind dort oft eher möglich und gleichzeitig nur so lange geschützt, wie die Plattform existiert.

Wer eine Verbindung zum deutschen Markt sucht, sucht sie hier vergebens. Was bleibt, ist ein Angebot, das in Deutschland keinen Rückgriff, keine deutsche Sperrdatei und keine deutsche Aufsicht kennt.

22Bet: Breite Palette an Sportarten, kein deutscher Rückgriff

22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwettenbereich („Sports“) mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Auch hier gilt: keine deutsche Erlaubnis, keine Verbindung zu OASIS oder LUGAS, eine Curaçao-Erlaubnis nach Angaben von Drittquellen ohne Relevanz in Deutschland. Für Spielende in Deutschland ist das Angebot illegal.

Die Bandbreite an Sportarten ist das Pfund, mit dem diese Anbieter werben — Biathlon und Boxen findet man bei deutschen Anbietern nicht sofort, und genau diese Nische ist der Grund, warum Spielende dort landen. Der Preis dafür ist derselbe wie überall auf dieser Liste: keine deutsche Sperre, kein Treuhandkonto, kein inländisches Gericht, das man schnell erreicht.

Wer sich für diese Nische interessiert, sollte sich vorher vergegenwärtigen, dass ein Buchmacher nicht nur Kurse anbietet, sondern auch Verhalten. Bei einem Anbieter ohne Erlaubnis liegt die Aufsicht beim Betreiber selbst.

Playzilla: Live-Wetten ja, deutscher Schutz nein

Playzilla bietet auf der eigenen Webseite einen Sportsbook-Bereich mit Live-Wetten und virtuellen Sportwetten an. In Deutschland ist das Angebot nicht erlaubt: keine Whitelist-Aufnahme, keine Verbindung zu OASIS und LUGAS, eine Curaçao-Erlaubnis nach Drittquellenangaben ohne deutsche Bedeutung.

Live-Wetten sind hier der Aufhänger, und sie sind zugleich der schärfste Kontrast zum deutschen Regelwerk: § 21 Absatz 4 lässt während eines laufenden Ereignisses nur Wetten auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche, seltene Komponente zu. Nächstes Tor im Fußball ja, nächster Korb im Basketball nein. Wer Live-Wetten um ihrer selbst willen sucht, sucht bei Playzilla mehr Märkte — und bezahlt dafür mit jedem Schutzmechanismus, den die deutsche Erlaubnis mitbringt.

Der Anbieter ist damit ein Musterfall für eine Angebotslogik, die auf Regulierung nicht angewiesen ist. Das ist keine Kritik an einem ausländischen Recht, sondern eine Feststellung über den Preis des Zugangs.

Sportaza: Anjouan-Lizenz ohne Wirkung in Deutschland

Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt die Lizenznummer ALSI-202606064-FI2. Eine deutsche Erlaubnis besteht nicht, und eine Erlaubnis aus Anjouan hat in Deutschland keine Bedeutung. Damit handelt es sich für Spielende in Deutschland um ein illegales Glücksspielangebot.

Anjouan ist ein Beispiel für eine Rechtsordnung, die eine Registernummer vergibt und wenig über den Betrieb aussagt. Eine Lizenznummer ist eine Angabe, kein Prüfbericht; wer sie liest, erfährt nicht, wie mit Beschwerden umgegangen wird und wie lange die für Auszahlungen vorgesehenen Fristen sind. Das ist keine Unterstellung, sondern ein Informationsdefizit — und bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis wäre es ein Prüfpunkt der Aufsicht.

Häufige Fragen zu Krypto und Sportwetten in Deutschland

Können Sportwetten in Deutschland mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen bezahlt werden?

Nein. § 6b Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags verlangt eine Einzahlung von einem Konto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut und schließt anonyme Zahlungsmittel aus. Krypto ist ein solches. Deshalb nimmt kein Anbieter mit deutscher Erlaubnis Kryptowährungen an.

Warum findet sich auf der Whitelist der GGL kein einziger Krypto-Anbieter?

Weil die Aufnahme an die Erlaubnis und ihre Bedingungen gebunden ist, und diese Bedingungen anonyme Zahlwege ausschließen. Eine Curaçao-, Anjouan- oder Malta-Erlaubnis hat in Deutschland keine Bedeutung und führt nicht auf die Liste. Die Whitelist ist die einzige belastbare Prüfung — ein Impressum oder eine .de-Adresse genügt nicht.

Was bedeutet „ohne OASIS“ oder „ohne LUGAS“ für Spielende?

Es bedeutet den Verlust der zentralen Sperr- und Limitprüfung. OASIS nach §§ 8, 8a wird bei Registrierung und jedem Login abgefragt, LUGAS setzt das Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter durch. Seiten ohne deutsche Erlaubnis sind an keines von beiden angeschlossen.

Welche Rechte bestehen im Streit mit einem Krypto-Wettanbieter ohne deutsche Erlaubnis?

Kein gesichertes Recht auf Rückzahlung. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; die Schlussanträge vom 19. März 2026 halten eine Rückzahlungspflicht für grundsätzlich möglich. Es gibt also Chancen, aber keine Zusage, dafür Kosten und Zeit.

Wie behandelt das BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 Bitcoin steuerlich?

Es hat die ertragsteuerliche Behandlung von Bitcoin erstmals verbindlich geklärt; zuvor gab es keine verbindlichen Regeln. Im selben Bereich liegt der EuGH-Beschluss vom 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist — beim Kauf und Verkauf von Bitcoin fällt keine Mehrwertsteuer an, was das Bundesfinanzministerium am 27. Februar 2018 bestätigte.

Wie berechnet sich eine Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ändert ein schwankender Kurs daran?

Bei einer Festquotenwette ist der Rückfluss Einsatz mal Quote; Netto bleibt Einsatz mal (Quote minus 1). Aus 50 € auf die Quote 2,00 werden 100 €. Bei einer Auszahlung in Krypto entscheidet zwischen Auftrag und Gutschrift der Kurs — der Betrag kann schwanken. Genau dieses Zusatzrisiko trägt der Zahlweg.

Inhalt erstellt vom Team «Frauen-Bundesliga»